Das Datenschutzaudit - auch durch die Novellierung des BDSG zu hoher Bedeutung gekommen - ist nicht unumstritten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass besondere Ausführungsbestimmungen in Form von Ergänzungsgesetzen, Verordnungen o. ä. bisher auf breiter Ebene - auf Bundesebene - nicht existieren und dass damit keine Klarheit über die wirklichen und möglichen Auswirkungen des Datenschutzes auf Produkte und Verfahren besteht. Eine Ausnahme positiver Natur bildet hier das Land Schleswig-Holstein, welches hinreichend präzise Verordnungen in ihrem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und den hierauf aufbauenden Durchführungsgesetzen und Verordnungen erlassen hat. Eine weitere Grundlage bildet ein Datenschutzaudit auf Basis der ISO/IEC 27001.
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